Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm

Werbeprogramm von ybp

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Online-Werbemitteln auf der Internetplattform *.adcell.de des Plattformbetreibers FirstLead GmbH, Rosenfelder Str. 15-16, 10315 Berlin (nachfolgend ADCELL genannt) durch yourbrandedproduct e.K., Inhaber Carsten Kreilaus, Fliederstr. 2a, 85416 Langenbach (nachfolgend auch ybp genannt) für ordnungsgemäß registrierte Werbepartner. Die Werbepartner können die auf der Internetplattform bereitgestellten Werbemittel auf ihrer Internetseite einbinden. Durch die Einbindung dieser Werbemittel ist es mittels einer von ADCELL vergebenen Affiliate-ID möglich nachzuverfolgen, welcher Kunde über das jeweilige Werbemittel den Internetshop von ybp aufgesucht und dort einen Einkauf getätigt hat. Der Werbepartner erhält für den so zustande gekommenen und abgewickelten Kaufvertrag eine Vergütung gemäß vorliegender Teilnahmebedingungen.

§ 2 Registrierung/Anmeldung

(1) Die Teilnahme an dem in § 1 beschriebenen Partnerprogramm über die Internetplattform ist ausschließlich Unternehmern iSd § 14 BGB nach vorheriger Registrierung möglich.

(2) Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass sich diese Angaben ändern, ist der Werbepartner verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu berichtigen. Werden durch den Werbepartner bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine spätere Berichtigung unterlassen, so kann er von der weiteren Nutzung der Internetplattform ausgeschlossen werden.

(3) Mit Registrierung gibt der Werbepartner gegenüber ybp ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags bezüglich der in § 1 definierten Leistungen ab. Mit der Bestätigung der Registrierung wird dieses Angebot durch ybp angenommen.

§ 3 Internetplattform und Trackingsystem von ADCELL

(1) Die Internetplattform wird durch ADCELL betrieben. Nach erolgreicher Registrierung des Werbepartners als Affiliate erhält dieser eine ihm zugewiesene Affiliate-ID, die ebenfalls in jedem von ybp bereitgestellten Werbemittel hinterlegt wird. Durch die Implementierung des jeweiligen Werbemittels kann mittels entsprechender Tracking-Technologie nachverfolgt werden, dass jemand aufgrund eines Werbemittels den Internetshop von ybp aufgesucht und dort etwas gekauft hat. Dem Werbepartner als auch ybp steht auf der Internetplattform ein entsprechender Account zur Verfügung, in dem in Echtzeit die entsprechend getätigten Verkäufe angezeigt werden. Auch wird dem Werbepartner angezeigt, ob Verkäufe nachträglich storniert wurden.

(2) Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreien Nutzung oder eine bestimmte Verfügbarkeit der Internetplattform besteht für den Werbepartner nicht.

§ 4 Online-Werbemittel/ Bereitstellung und Verwendung

(1) ybp bietet seinen Werbepartner über die Internetplattform die Möglichkeit Online-Werbemittel auf eigene Internetseiten einzubinden. Der Werbepartner hat dabei die Möglichkeit aus den zur Verfügung gestellten Werbemitteln die für ihn geeigneten auszuwählen. Er hat dabei die entsprechenden Hinweise und technischen Voraussetzungen zu beachten.

(2) Der Werbepartner hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Werbemitteln. Ob bzw. welche Werbemittel dem Werbepartner zur Verfügung gestellt werden, entscheidet alleine ybp.

(3) Der Werbepartner ist verantwortlich dafür, dass seine Internetseiten, auf denen die Werbemittel von ybp eingebunden werden, nicht rechtswidrige Inhalte enthalten. ybp steht es frei, der weiteren Teilnahme eines Werbepartners an seinem Werbeprogramms mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen und den Account zu sperren. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverstößen des Werbepartners oder dann, wenn auf den Internetseite des Werbepartners gewalttätige, rassistische, diskriminierende oder sexuell eindeutige Inhalte oder solche, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, aufweisen oder auf solche Inhalte verweisen.

(4) Der Werbepartner ist dafür verantwortlich, dass die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Einsatz der Werbemittel auf seinen Internetseiten beachtet werden. Erforderliche Informationen zu den eingesetzten Trackingtechnologien erhält er von ADCELL.

(5) Unzulässig ist außerdem jede Nutzung des Werbeprogramms und der Werbemittel, die darauf gerichtet ist, die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Internetportals von ADCELL oder den Internetshop von ybp zu beeinträchtigen, sie funktionsuntauglich zu machen oder ihre Nutzung zu verhindern, zu erschweren oder zu verzögern.

§ 5 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung der von dem Werbepartner übernommenen Werbedienstleistungen erfolgt gemäß „Pay-per-sale“ (Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös mit einem Kunden, der durch einen Klick auf den von dem Werbepartner bereitgehaltenen Werbemittel zu dem Internetshop von ybp gelangt ist).

(2) Der Werbepartner erhält an den gemäß Abs. 1 generierten Verkaufserlösen 10 % vom Netto-Verkaufspreis (ohne Versand, Pfand oder anderer Zusatzleistungen). Entscheidend sind für den Vergütungsanspruch des Werbepartners nur die tatsächlichen Zahlungseingänge bei ybp. Aus welchem Grund ein Kunde evtl. nicht gezahlt hat, ist unerheblich.

(3) Die Abrechnung für die vergütungspflichtigen Verkäufe eines Monats erfolgt monatlich über ADCELL. Sofern der Werbepartner keine Einwände gegen die Abrechnung hat, gibt er diese frei. Erhebt der Werbepartner innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen keine Einwände gegen die Abrechnung, gilt eine Freigabe ebenfalls als erteilt.

(4) Die MwSt. wird gesondert ausgewiesen.

§ 6 Haftung

(1) ybp haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

(2) ybp haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet ybp nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung von ybp nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Werbepartner stellt ybp von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen sowie den angemessenen Kosten frei, die auf sein schuldhaftes Verhalten zurückgehen. Dies schließt insbesondere Ansprüche aufgrund unzulässiger Inhalte des Werbepartners im Sinne von § 4 Abs. 3 ein.

§ 7 Laufzeit/Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Bestätigung der Registrierung gemäß § 2 Abs. 3 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Vertragsparteien können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. In diesem Fall wird ybp ADCELL über die Kündigung des Werbepartners informieren. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgte Klicks werden noch protokolliert und entsprechende Vergütungen gemäß § 5 entrichtet.

(3) Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder mittels der evtl. online bereitstehenden Kündigungsfunktionen erfolgen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags und seiner Anlagen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

(5) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iSd Abs. 4 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für den Sitz von ybp zuständige Landgericht.